Bürger*innen aus den oben genannten Ländern sind berechtigt, auch für längere Aufenthalte erst nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, jedoch kann es Nachteile haben, ohne Visum einzureisen. Die Ausländerbehörde Leipzig benötigt im Moment viel Zeit, um solche Fälle zu bearbeiten. Oft dauert es länger als die 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen), die sich diese Staatsangehörigen für touristische Zwecke visafrei in Deutschland aufhalten dürfen. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr reisen können, sobald diese 90 Tage abgelaufen sind. Außerdem dürfen Sie bis zur Erteilung der Aufenthalts- und der Arbeitserlaubnis nicht arbeiten. Daher empfehlen wir dringend, mit einem Visum einzureisen, welches die Arbeitserlaubnis beinhaltet, wenn Sie von Anfang an arbeiten und in den ersten Monaten ohne Einschränkungen reisen möchten. Botschaften bzw. Konsulate versuchen gern, diese Fälle auf die Ausländerbehörden in Deutschland abzuwälzen, mit dem Hinweis, dass Sie das ja in Deutschland legal tun dürfen. Seien Sie einfach hartnäckig und bestehen Sie auf dem Visum!
Wenn Sie online ein Visum beantragen, werden Sie an einer bestimmten Stelle gefragt, ob eine förmliche Verpflichtungserklärung ausgestellt wurde (wenn Sie bei dieser Frage mit "Ja" beantworten, können Sie Ausländerbehörden aus einem Dropdown-Menu auswählen, die diese Erklärung möglicherweise ausgestellt haben). In Ihrem Fall ist dies unwahrscheinlich, da Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Gehalt von der Max-Planck-Gesellschaft selbst bestreiten. Andernfalls würden Sie nicht nach einer Blauen Karte oder einem Forschungsvisum fragen. Bitte antworten Sie auf diese Frage daher mit NEIN.
(Eine förmliche Verpflichtungserklärung oder Verpflichtungserklärung wird normalerweise von jemandem unterzeichnet, der bereits in Deutschland lebt und Freunde/Familie/Gäste zu einem kurzfristigen Besuch von bis zu 90 Tagen einladen möchte. Dies geschieht in der Regel, wenn die eingeladene Person ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (wie Schüler*innen und Kinder, nicht berufstätige Ehepartner oder Verwandte). In diesem Fall können Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt der eingeladenen Person decken können und offiziell versichern, alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthalts Ihres Besuchers anfallen könnten.)
An einer bestimmten Stelle werden Sie auch gefragt, ob von Ihrem Arbeitgeber ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet wurde. Da dies nicht der Fall ist, lautet die Antwort wieder NEIN.
(Das beschleunigte Fachkräfteverfahren muss vom Arbeitgeber eingeleitet werden und ist ziemlich kostspielig. Wir als öffentlicher Arbeitgeber dürfen keine Gebühren für Visa oder Aufenthaltstitel übernehmen, da diese Kosten als privat gelten. Daher haben wir kein solches Verfahren eingeleitet. Seien Sie jedoch versichert, dass es für Ihren Zweck der Beantragung einer Blaue Karte nicht wirklich notwendig ist (und es ist auch nicht substantiell schneller geht, trotz der vielversprechenden Bezeichnung). Wenn Sie im Online-Formular danach gefragt werden, kreuzen Sie einfach „Nein, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren wurde nicht eingeleitet“ an.
Unser Büro berät Sie gerne bei der Übersetzung und Anerkennung Ihrer Heirats- und Geburtsurkunden bzw. Ihrer Abschlüsse und kann Ihnen helfen, die Prozesse einzuleiten.
Wir empfehlen, Dokumente im Handgepäck zu verstauen, damit Sie wichtige Originale nicht verlieren, falls Ihr Koffer versehentlich verloren geht.
Für das Visumverfahren ist das Auswärtige Amt die erste Station für Informationen, zum Beispiel:
Auswärtiges Amt - Visa-Navigator
Visumanträge im Portal des konsularischen Dienstes
Ausländische öffentliche Dokumente zur Verwendung in Deutschland
“Make it in Germany”, ist eine gute Seite, die von der deutschen Regierung veröffentlicht wird, um Informationen über die Einwanderung nach Deutschland zu geben:
“Make it in Germany” veröffentlichen alle Gesetzesänderungen und stellen Ihnen Informationsflyer für die verschiedenen Arten von Visa als Download zur Verfügung. Zum Beispiel Informationen zur Blauen Karte EU.
Erforderliches Mindestgehalt für die Blaue Karte EU: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick
Vergleichbarkeit ausländischer Abschlüsse über die ANABIN-Datenbank und ZAB.
"Welcome to Leipzig" wurde speziell für Forscher*innen entwickelt, die nach Leipzig kommen:
Die Ausländerbehörde Leipzig hat eine gute Webseite, wo Sie verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen und Aufenthaltszwecke finden können.
Sie können sie direkt über ein Kontaktformular erreichen (https://formulare.leipzig.de/frontend-server/form/provide/1018/).