Bürger*innen aus den oben genannten Ländern sind berechtigt, auch für längere Aufenthalte erst nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, jedoch kann es Nachteile haben, ohne Visum einzureisen. Die Ausländerbehörde Leipzig benötigt im Moment viel Zeit, um solche Fälle zu bearbeiten. Oft dauert es länger als die 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen), die sich diese Staatsangehörigen für touristische Zwecke visafrei in Deutschland aufhalten dürfen. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr reisen können, sobald diese 90 Tage abgelaufen sind. Außerdem dürfen Sie bis zur Erteilung der Aufenthalts- und der Arbeitserlaubnis nicht arbeiten. Daher empfehlen wir dringend, mit einem Visum einzureisen, welches die Arbeitserlaubnis beinhaltet, wenn Sie von Anfang an arbeiten und in den ersten Monaten ohne Einschränkungen reisen möchten. Botschaften bzw. Konsulate versuchen gern, diese Fälle auf die Ausländerbehörden in Deutschland abzuwälzen, mit dem Hinweis, dass Sie das ja in Deutschland legal tun dürfen. Seien Sie einfach hartnäckig und bestehen Sie auf dem Visum!
Wenn Sie online ein Visum beantragen, werden Sie an einer bestimmten Stelle gefragt, ob eine förmliche Verpflichtungserklärung ausgestellt wurde (wenn Sie bei dieser Frage mit "Ja" beantworten, können Sie Ausländerbehörden aus einem Dropdown-Menu auswählen, die diese Erklärung möglicherweise ausgestellt haben). In Ihrem Fall ist dies unwahrscheinlich, da Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Gehalt von der Max-Planck-Gesellschaft selbst bestreiten. Andernfalls würden Sie nicht nach einer Blauen Karte oder einem Forschungsvisum fragen. Bitte antworten Sie auf diese Frage daher mit NEIN.
(Eine förmliche Verpflichtungserklärung oder Verpflichtungserklärung wird normalerweise von jemandem unterzeichnet, der bereits in Deutschland lebt und Freunde/Familie/Gäste zu einem kurzfristigen Besuch von bis zu 90 Tagen einladen möchte. Dies geschieht in der Regel, wenn die eingeladene Person ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (wie Schüler*innen und Kinder, nicht berufstätige Ehepartner oder Verwandte). In diesem Fall können Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt der eingeladenen Person decken können und offiziell versichern, alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthalts Ihres Besuchers anfallen könnten.)
An einer bestimmten Stelle werden Sie auch gefragt, ob von Ihrem Arbeitgeber ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet wurde. Da dies nicht der Fall ist, lautet die Antwort wieder NEIN.
(Das beschleunigte Fachkräfteverfahren muss vom Arbeitgeber eingeleitet werden und ist ziemlich kostspielig. Wir als öffentlicher Arbeitgeber dürfen keine Gebühren für Visa oder Aufenthaltstitel übernehmen, da diese Kosten als privat gelten. Daher haben wir kein solches Verfahren eingeleitet. Seien Sie jedoch versichert, dass es für Ihren Zweck der Beantragung einer Blaue Karte nicht wirklich notwendig ist (und es ist auch nicht substantiell schneller geht, trotz der vielversprechenden Bezeichnung). Wenn Sie im Online-Formular danach gefragt werden, kreuzen Sie einfach „Nein, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren wurde nicht eingeleitet“ an.
Unser Büro berät Sie gerne bei der Übersetzung und Anerkennung Ihrer Heirats- und Geburtsurkunden bzw. Ihrer Abschlüsse und kann Ihnen helfen, die Prozesse einzuleiten.
Wir empfehlen, Dokumente im Handgepäck zu verstauen, damit Sie wichtige Originale nicht verlieren, falls Ihr Koffer versehentlich verloren geht.
US-Bürger*innen, die im Besitz eines gültigen US-Passes sind, benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland und können bis zu 90 Tage für touristische Zwecke bleiben (d. h. Aufenthalt ja, Erwerbstätigkeit nein).
Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie eine Anstellung annehmen möchten, benötigen Sie vom ersten Tag Ihrer Beschäftigung an eine Arbeitserlaubnis.
Sie sind per Gesetz berechtigt, nach der visafreien Einreise nach Deutschland einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrags kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, derzeit oft länger als die ersten 90 Tage.
Solange Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen Sie nicht arbeiten und haben auch Schwierigkeiten, die Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthalts nachzuweisen; außer einem Einreisestempel im Pass gibt es keine Papiere. Das kann Ihnen das Ankommen in Leipzig sehr erschweren (zum Beispiel bei Bankkonto, Mietvertrag oder Schulanmeldung usw.). Daher empfehlen wir dringend, vor der Einreise bei der deutschen Botschaft in Washington oder bei einem deutschen Konsulat (derzeit in Atlanta, Boston, Chicago, Houston, Los Angeles, Miami, New York oder San Francisco) ein Visum zu beantragen, um sofort mit der Arbeit beginnen zu dürfen und auch nach den ersten 90 Tagen ungehindert reisen zu können, sollte der Aufenthaltstitel noch auf sich warten lassen. Für den Fall dass Sie Familienmitglieder mitbringen, werden Sie dann auch bereits in Ihrem Heimatland feststellen, ob Ihre Dokumente eine Apostille oder Legalisierung benötigen. Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, wird es komplizierter und teurer, solche Dinge aus dem Ausland zu beschaffen.
Die Botschaft wird Ihnen wahrscheinlich mitteilen, dass Sie den Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis ja bequem in in Deutschland beantragen können. Was stimmt und in der Tat legal ist, aber in Leipzig im Moment eben sehr lange dauern kann. Bitte berücksichtigen Sie das.
Mit einem Visum können Sie die Staatsgrenze überqueren und nach Deutschland einreisen. Es wird von einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Form eines Aufklebers im Reisepass ausgestellt. Außerdem können Sie sich für einen bestimmten Zeitraum (in den meisten Fällen drei bis zwölf Monate) in Deutschland aufhalten und arbeiten (so das Visum das gestattet).
Nachdem Sie in Deutschland angekommen sind und sich in einer bestimmten Stadt oder Region niedergelassen haben, übernimmt die örtliche Ausländerbehörde die Aufgabe, eine ordnungsgemäße Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis zu erteilen. Eine solche Genehmigung ist für alle, die länger als drei Monate bleiben, obligatorisch. Das Visum ist also eine spezielle Art von Aufenthaltserlaubnis für die Einreise und die Anfangszeit des Aufenthalts, bis die lokale Ausländerbehörde einen langfristigen Aufenthaltstitel ausgestellt hat. Bevor Sie Ihre Aufenthaltskarte erhalten, dient das Visum demselben Zweck: es bestätigt, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland legal ist, benennt den Zweck Ihres Aufenthalts und dokumentiert die Erlaubnis, eine bestimmte Beschäftigung auszuüben. Das Visum erlaubt es Ihnen auch, innerhalb der angegebenen Dauer beliebig oft ein- und auszureisen, wenn es für mehrere Einreisen erteilt wurde.
In der Regel muss Ihr*e Ehepartner*in Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, was auch für die ersten Schritte in Deutschland hilfreich ist.
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen:
Ja. Wenn Sie Staatsangehörige*r eines Drittlandes sind und mit einem*r deutschen Staatsbürger*in verheiratet sind, sind Sie verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und müssen Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau nachweisen. Ob Sie zur Einreise ein Visum benötigen hängt von Ihrem eigenen Herkunftsland ab.
Nein. Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittlandes sind und Ihr Ehepartner Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR ist, hat er das Recht auf Freizügigkeit und kann daher ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Alles, was Sie brauchen, um in das Land einzureisen, ist ein Personalausweis. Sie können nach der Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltskarte beantragen. Deutschkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden.
Nein. Wenn Sie nicht verheiratet sind, darf Ihr*e Ehepartner*in nur für kurzfristige Besuche von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nach Deutschland einreisen. Sie können nur dann ein Visum für Angehörige beantragen, wenn Sie eine Heiratsurkunde haben, die auch anerkannt wird. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr*e Partner*in aufgrund eigener Voraussetzungen einreisen kann, zum Beispiel für ein Studium, mit einem Chancenkarte-Visum oder für eine eigene Beschäftigung. Lediglich der Zweck der Familienzusammenführung muss durch eine Heiratsurkunde nachgewiesen werden.
Nein. Als Forscher*in brauchen Sie dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht. Dieser Prozess muss vom Arbeitgeber gestartet werden und ist ziemlich teuer. Wir als öffentlicher Arbeitgeber dürfen keine Gebühren für Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen übernehmen. Diese Kosten gelten als privat.
Wenn Sie also auf dem Online-Formular gefragt werden, kreuzen Sie einfach "Nein, ein Schnellverfahren für qualifizierte Arbeitnehmer wurde noch nicht begonnen" an.
Aber seien Sie unbesorgt, für die Beantragung einer Blauen Karte ist das nicht wirklich notwendig (und es geht oft auch nicht schneller, trotz der vielversprechenden Bezeichnung).
Leider kann das Visum für Forschungszwecke noch nicht online beantragt werden. Das Auswärtige Amt arbeitet daran. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (ein bestimmtes Mindesteinkommen und einen mit einem deutschen Abschluss vergleichbaren anerkannten Hochschulabschluss besitzen), können Sie bereits aus dem Ausland online eine Blaue Karte EU beantragen.
Andernfalls beantragen Sie bitte das Forschervisum auf traditionelle Weise bei der Botschaft des Landes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. in Ihrem Heimatland. Das ist immer noch möglich und sollte auch zügig erteilt werden.
Eine formelle Verpflichtungserklärung wird normalerweise von jemandem unterzeichnet, der bereits in Deutschland lebt und Freunde/Familie/Gäste zu einem kurzen Besuch von bis zu 90 Tagen einladen möchte.
Dies geschieht in der Regel, wenn die eingeladene Person nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen kann (z.B. Studenten, Kinder, nicht erwerbstätige Ehegatten oder Verwandte). Dann können Sie zur lokalen Ausländerbehörde gehen, nachweisen, dass Sie in der Lage sind, die Kosten der eingeladenen Person zu übernehmen, und offiziell erklären, dass Sie alle Kosten übernehmen, die während des Aufenthalts Ihres Besuchers anfallen könnten.
In Ihrem Fall ist dies unwahrscheinlich. Daher lautet die Antwort wahrscheinlich NEIN.
Wenn keine Person, die bereits in Deutschland lebt, offiziell dafür bürgt, alle Ihre Ausgaben während Ihres Aufenthalts in Deutschland zu decken, antworten Sie bitte mit NEIN.
Wenn tatsächlich jemand diese formelle Verpflichtungserklärung abgegeben hat, wählen Sie bitte die ausstellende Ausländerbehörde aus dem Dropdown-Menü aus und geben Sie das Ausstellungsdatum an.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren muss vom Arbeitgeber in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde eingeleitet werden und ist recht kostspielig. Es richtet sich an Unternehmen, die Menschen nach Deutschland bringen wollen, deren Ausbildung oder Berufserfahrung von den deutschen Standards abweicht (komplizierte Fälle oder Bewerber*innen aus Ländern mit langen Wartezeiten auf Botschaftstermine). Das ist im Bereich der Forschung meist nicht der Fall, da die Fälle hier in der Regel ziemlich klar sind und die Visa zügig erteilt werden. Also leiten wir solche Verfahren nicht ein.
Außerdem dürfen wir als öffentlicher Arbeitgeber keine Gebühren für Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen übernehmen, da diese Kosten als privat gelten.
Aber seien Sie versichert, dass dieses Verfahren für Ihren Zweck, nämlich eine Blaue Karte EU oder ein Forschervisum zu erlangen, nicht notwendig ist (und es trotz der vielversprechenden Bezeichnung auch nicht wirklich schneller geht).
Wenn Sie also auf dem Online-Formular gefragt werden, bestätigen Sie einfach: "Nein, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren wurde nicht eingeleitet".
Für das Visumverfahren ist das Auswärtige Amt die erste Station für Informationen, zum Beispiel:
Auswärtiges Amt - Visa-Navigator
Visumanträge im Portal des konsularischen Dienstes
Ausländische öffentliche Dokumente zur Verwendung in Deutschland
“Make it in Germany”, ist eine gute Seite, die von der deutschen Regierung veröffentlicht wird, um Informationen über die Einwanderung nach Deutschland zu geben:
“Make it in Germany” veröffentlichen alle Gesetzesänderungen und stellen Ihnen Informationsflyer für die verschiedenen Arten von Visa als Download zur Verfügung. Zum Beispiel Informationen zur Blauen Karte EU.
Erforderliches Mindestgehalt für die Blaue Karte EU: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick
Vergleichbarkeit ausländischer Abschlüsse über die ANABIN-Datenbank und ZAB.
"Welcome to Leipzig" wurde speziell für Forscher*innen entwickelt, die nach Leipzig kommen:
Die Ausländerbehörde Leipzig hat eine gute Webseite, wo Sie verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen und Aufenthaltszwecke finden können.
Sie können sie direkt über ein Kontaktformular erreichen (https://formulare.leipzig.de/frontend-server/form/provide/1018/).