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Wer braucht ein Visum, um nach Deutschland einzureisen?

  1. Bürger*innen von EU- und EFTA-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) benötigen KEIN Visum und haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
  2. Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea (Südkorea) und die USA
    Staatsangehörige dieser Länder benötigen kein Einreisevisum. Sie benötigen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und benötigen eine Arbeitserlaubnis ab dem Tag, an dem sie in Deutschland arbeiten.
  3. Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Länder
    Sie benötigen wahrscheinlich ein Visum und müssen das Einreisevisum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland oder dem Land beantragen, in dem Sie aktuell Ihren  Hauptwohnsitz haben. Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier überprüfen.

Hinweis:

Bürger*innen aus den oben genannten Ländern sind berechtigt, auch für längere Aufenthalte erst nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, jedoch kann es Nachteile haben, ohne Visum einzureisen. Die Ausländerbehörde Leipzig benötigt im Moment viel Zeit, um solche Fälle zu bearbeiten. Oft dauert es länger als die 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen), die sich diese Staatsangehörigen für touristische Zwecke visafrei in Deutschland aufhalten dürfen. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr reisen können, sobald diese 90 Tage abgelaufen sind. Außerdem dürfen Sie bis zur Erteilung der Aufenthalts- und der Arbeitserlaubnis nicht arbeiten. Daher empfehlen wir dringend, mit einem Visum einzureisen, welches die Arbeitserlaubnis beinhaltet, wenn Sie von Anfang an arbeiten und in den ersten Monaten ohne Einschränkungen reisen möchten.  Botschaften bzw. Konsulate versuchen gern, diese Fälle auf die Ausländerbehörden in Deutschland abzuwälzen, mit dem Hinweis, dass Sie das ja in Deutschland legal tun dürfen. Seien Sie einfach hartnäckig und bestehen Sie auf dem Visum!

Welche Art von Visum brauche ich?

Die Art des Visums hängt von der Dauer und dem Zweck Ihres Aufenthalts ab.

1. Dauer:

Sie planen einen Forschungsaufenthalt von:

Für einen Langzeitaufenthalt benötigen Sie ein langfristiges deutsches Visum (Typ D), das Ihren Aufenthalt und auch die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt. Wenn Sie planen, länger als drei Monate zu bleiben, versuchen Sie niemals, mit einem Schengen-Visum einzureisen. Dieser Visumstyp kann nicht verlängert und in eine normale langfristige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Auch wenn es möglich ist, als Tourist*in einzureisen, sollten Sie niemals mit einer Aufenthaltskarte eines anderen EU-Staates einreisen, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten (es sei denn, Sie sind Staatsbürger*in oder Familienangehörige*r eines EU-Bürgers oder kommen aus einem der sieben oben unter (2) genannten Staaten). Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unser International Office.

2. Zweck:

Die meisten Wissenschaftler*innen, die an einem Max-Planck-Institut forschen, wählen typischerweise einen dieser beiden Aufenthaltszwecken:

Wenn beides für Sie möglich ist, geben Sie bitte an, für welche Option Sie sich bewerben möchten, damit wir Ihnen die richtigen Unterlagen zusenden können. Es gibt natürlich auch andere Aufenthaltszwecke, die für Sie oder Ihre Angehörigen geeignet sein könnten (Familiennachzug, Studium, Praktikum usw.).

Weitere Informationen dazu finden Sie im Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes.

Wo kann man ein Visum beantragen?

In der Regel ist die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres Hauptwohnsitzes zuständig für die Entgegennahme Ihres Visumantrags. Bitte überprüfen Sie deren lokale Webseiten für Erläuterungen über den Ablauf und die Dauer dieses Prozesses. 

Für bestimmte Arten von Visa können Sie auch ein neues Online-Visaportal nutzen (es stehen leider noch nicht alle über Hundert Aufenthaltszwecke für die digitale Visabeantragung zu Verfügung. Zum Beispiel können Sie über dieses Portal die Blaue Karte EU beantragen, aber derzeit noch nicht das Forschervisum. Daran wird gearbeitet).

Hinweis 1: Förmliche Verpflichtungserklärung

Wenn Sie online ein Visum beantragen, werden Sie an einer bestimmten Stelle gefragt, ob eine förmliche Verpflichtungserklärung ausgestellt wurde (wenn Sie bei dieser Frage mit "Ja" beantworten, können Sie Ausländerbehörden aus einem Dropdown-Menu auswählen, die diese Erklärung möglicherweise ausgestellt haben). In Ihrem Fall ist dies unwahrscheinlich, da Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Gehalt von der Max-Planck-Gesellschaft selbst bestreiten. Andernfalls würden Sie nicht nach einer Blauen Karte oder einem Forschungsvisum fragen. Bitte antworten Sie auf diese Frage daher mit NEIN.

(Eine förmliche Verpflichtungserklärung oder Verpflichtungserklärung wird normalerweise von jemandem unterzeichnet, der bereits in Deutschland lebt und Freunde/Familie/Gäste zu einem kurzfristigen Besuch von bis zu 90 Tagen einladen möchte. Dies geschieht in der Regel, wenn die eingeladene Person ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (wie Schüler*innen und Kinder, nicht berufstätige Ehepartner oder Verwandte). In diesem Fall können Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt der eingeladenen Person decken können und offiziell versichern, alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthalts Ihres Besuchers anfallen könnten.)

Hinweis 2: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

An einer bestimmten Stelle werden Sie auch gefragt, ob von Ihrem Arbeitgeber ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet wurde. Da dies nicht der Fall ist, lautet die Antwort wieder NEIN.

(Das beschleunigte Fachkräfteverfahren muss vom Arbeitgeber eingeleitet werden und ist ziemlich kostspielig. Wir als öffentlicher Arbeitgeber dürfen keine Gebühren für Visa oder Aufenthaltstitel übernehmen, da diese Kosten als privat gelten. Daher haben wir kein solches Verfahren eingeleitet. Seien Sie jedoch versichert, dass es für Ihren Zweck der Beantragung einer Blaue Karte nicht wirklich notwendig ist (und es ist auch nicht substantiell schneller geht, trotz der vielversprechenden Bezeichnung). Wenn Sie im Online-Formular danach gefragt werden, kreuzen Sie einfach „Nein, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren wurde nicht eingeleitet“ an.

Wenn Ihr*e Ehepartner*in und/oder Ihre Kinder Sie während Ihres Aufenthalts begleiten, empfehlen wir Ihnen, alle Anträge gleichzeitig einzureichen, auch wenn Ihre Familie später eintrifft. Bitte stellen Sie auch sicher, dass alle Ihre Dokumente (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden) in der richtigen Form überbeglaubigt sind, damit sie im Ausland verwendet werden können. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Das ist wirklich wichtig, da dies in dem Land erfolgen muss, in dem die Dokumente ausgestellt wurden (bei Apostillen), oder bei der deutschen Botschaft im Land der Dokumentenausstellung (für die Legalisierung). Die zuständigen Behörden in Leipzig akzeptieren ausländische Heirats- oder Geburtsurkunden ohne Apostille oder Legalisierung nicht. Diese müssen außerdem von einem*einer an einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer*in, übersetzt werden (wir können Ihnen bei der Suche nach einem*einer Übersetzer*in behilflich sein).

Sie haben Ihr Visum erhalten. Wie geht es weiter?

Alle nationalen Visa werden nur für einen bestimmten Zeitraum (in den meisten Fällen drei bis 12 Monate) ausgestellt, um die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Wenn Ihr beabsichtigter Aufenthalt die Dauer Ihres Visums überschreitet, müssen Sie es nach der Ankunft in Deutschland gegen eine ordnungsgemäße Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis eintauschen. Bitte kontaktieren Sie das International Office kurz nach Ihrer Ankunft, um die nächsten Schritte wie z. B. die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und die Kontaktaufnahme mit der Leipziger Ausländerbehörde zu besprechen.

Wichtige Dokumente, die nach Deutschland mitgebracht werden sollten:

  • Gültiger Reisepass und Einreisevisum, auch für begleitende Familienmitglieder
  • Wenn Sie mit Ehepartner*in reisen: Heiratsurkunde mit Apostille/Legalisierung und beglaubigter Übersetzung
  • Wenn Sie mit Kindern reisen: Geburtsurkunden mit Apostille/Legalisierung und beglaubigter Übersetzung
  • Original Ihres Universitätsabschlusses und/oder Doktortitels

Unser Büro berät Sie gerne bei der Übersetzung und Anerkennung Ihrer Heirats- und Geburtsurkunden bzw. Ihrer Abschlüsse und kann Ihnen helfen, die Prozesse einzuleiten.

Gut zu wissen

  • Reisen Sie unter keinen Umständen mit einem Touristen- oder Schengen-Visum ein, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben möchten - es kann nicht verlängert oder in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden
  • Denken Sie daran, dass die Beantragung eines Visums bis zu drei Monate dauern kann, bei einigen Botschaften sogar länger.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Dokumente Sie für Ihren spezifischen Visumantrag benötigen, erkundigen Sie sich bitte in unserem Büro. Verschiedene Arten von Visa erfordern unterschiedliche Dokumente von unserer Seite. Bitte teilen Sie Ihre Entscheidungen also Ihrer verantwortlichen Sekretärin oder der Personalabteilung oder dem International Office mit.
  • Wenn Sie einen Nachweis über die Krankenversicherung für Ihr Visum benötigen, wenden Sie sich bitte vorher an unsere Personalabteilung. Die Personalabteilung kann Ihnen auch helfen, sich in der ANABIN-Datenbank zurechtzufinden, wenn Sie sich für die Blaue Karte EU entscheiden möchten. Zu diesem Zweck übermitteln Sie ihnen bitte alle Abschlüsse, die Sie haben (z. B. Bachelor, Master, PhD)
  • Die Leipziger Meldebehörden (Bürgerbüros) erkennen ausländische Dokumente wie Heirats- und Geburtsurkunden von Ehepartnern und Kindern von Forschern nur an, wenn ihre Echtheit durch eine Apostille oder Legalisierung bescheinigt wurde. Stellen Sie sicher, dass Sie diese bekommen, bevor Sie nach Deutschland fahren.
  • Sobald Sie ein nationales Visum (Typ D-Visum) und ein gültiges Reisedokument besitzen, können Sie sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen.

FAQ zu Visa-Themen

Brauche ich als US-Bürger*in ein Visum, um nach Deutschland zu kommen?

US-Bürger*innen, die im Besitz eines gültigen US-Passes sind, benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland und können bis zu 90 Tage für touristische Zwecke bleiben (d. h. Aufenthalt ja, Erwerbstätigkeit nein).

Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie eine Anstellung annehmen möchten, benötigen Sie vom ersten Tag Ihrer Beschäftigung an eine Arbeitserlaubnis.

Sie sind per Gesetz berechtigt, nach der visafreien Einreise nach Deutschland einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrags kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, derzeit oft länger als die ersten 90 Tage.

Solange Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen Sie nicht arbeiten und haben auch Schwierigkeiten, die Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthalts nachzuweisen; außer einem Einreisestempel im Pass gibt es keine Papiere.  Das kann Ihnen das Ankommen in Leipzig sehr erschweren (zum Beispiel bei Bankkonto, Mietvertrag oder Schulanmeldung usw.). Daher empfehlen wir dringend, vor der Einreise bei der deutschen Botschaft in Washington oder bei einem deutschen Konsulat (derzeit in Atlanta, Boston, Chicago, Houston, Los Angeles, Miami, New York oder San Francisco) ein Visum zu beantragen, um sofort mit der Arbeit beginnen zu dürfen und auch nach den ersten 90 Tagen ungehindert reisen zu können, sollte der Aufenthaltstitel noch auf sich warten lassen. Für den Fall dass Sie Familienmitglieder mitbringen, werden Sie dann auch bereits in Ihrem Heimatland feststellen, ob Ihre Dokumente eine Apostille oder Legalisierung benötigen. Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, wird es komplizierter und teurer, solche Dinge aus dem Ausland zu beschaffen.

Die Botschaft wird Ihnen wahrscheinlich mitteilen, dass Sie den Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis ja bequem in in Deutschland beantragen können. Was stimmt und in der Tat legal ist, aber in Leipzig im Moment eben sehr lange dauern kann. Bitte berücksichtigen Sie das.